Informationen zu Corona

Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Schulen:

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte nehmen Sie die Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungssymptomen zur Kenntnis:

Empfehlung Umgang mit Erkältungssymptomen in Schulen

Handeln Sie dbitte nach den Empfehlungen, um die Gesundheit aller Beteiligter bestmöglich zu schützen!

 

 

Elternschreiben zur Änderung der Corona-Verordnung an Schulen:

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte nehmen Sie das Elternschreiben zur Änderung der Corona-Verordnung an Schulen zur Kenntnis; die Änderungen treten am 04. Mai 2022 in Kraft:

Elternschreiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

 

 

Einverständniserklärung zur freiwilligen Selbsttestung:

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

Die Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule findet ab dem 04. April 2022 auf freiwilliger Basis statt. Dazu müssen Sie Ihr Einverständnis erteilen.

Wir bitten, dies im Interesse der Gesundheit der Schulgemeinschaft und aller Angehörigen zu tun; das Formular zum Einverständnis finden Sie unter dem folgenden Link:

Einverständniserklärung der Eltern zur freiwilligen Selbsttestung; gültig ab dem 04.04.2022

Ihr Kind soll auch weiterhin bei Symptomen die Schule nicht besuchen.

Sollte Ihr Kind positiv auf Corona getestet werden, müssen Sie unverzüglich die Schule informieren!

 

 

 

 

Elternschreiben zu den geplanten Lockerungen des Hygieneplans

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte nehmen Sie das Elternschreiben der Ministerin für Bildung zu den geplanten Lockerungen des Hygienepkanes zur Kenntnis:

Elternschreiben

Isolation und Absonderung an Schulen in Rheinland-Pfalz:

Neue Quarantäneregelungen:

Neue Quarantäneregelungen

Wie lange dauert die Absonderung?

Absonderung

Absonderung in KITA Und Schule:

Absonderung in KITA und Schule

Quarantänepflicht in Rheinland-Pfalz:

In die Quarantäne müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

  • alle positiv getestete Personen,

  • alle Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,

  • alle enge Kontaktpersonen,

  • alle Covid 19-Krankheitsverdächtige und

  • alle Personen, die aus Risikogebieten einreisen

Quarantänepflicht in Rheinland-Pfalz

 

Wie sollte man sich als erkrankte Person verhalten?

  • Erkrankte Personen sollten möglichst getrennt von anderen Personen in einem Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Gemeinschaftsräume, wie Küche, Flur, Bad sollten nicht häufiger als unbedingt nötig von der erkrankten Person genutzt werden.
  • Mahlzeiten sollten möglichst zeitlich und räumlich getrennt von den Angehörigen eingenommen werden.

Kontakt innerhalb des Haushaltes

  • Es sollte so wenig Kontakt wie möglich zu den anderen Haushaltsangehörigen bestehen.
  • Bei Kontakt gilt auch hier ein Mindest-Abstand von 1,5 Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Alle anderen Personen sollten sich nicht im gleichen Raum wie die infizierte Person aufhalten.
  • Personen mit Risikofaktoren sollten nach Möglichkeit nicht im gleichen Haushalt untergebracht sein.

Kontakt zu Personen außerhalb des Haushaltes:

  • Persönlicher Kontakt nach außen sollte unterbleiben.
  • Lieferungen sollten vor dem Haus- oder Wohnungseingang abgelegt werden.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten: Mund-Nasen-Schutz tragen und größtmöglicher Abstand.

Wie verhalte ich mich im Quarantänefall?

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Absonderung und Quarantäneregelungen in Rheinland-Pfalz

 

 

Elternschreiben der Ministerin für Bildung Frau Dr. Stefanie Hubig:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte nehmen Sie das Elternschreiben der Ministerin zur Kenntnis:

Elternschreiben Winter 2021

Wir schließen uns der Impfempfehlung der Frau Ministerin an, um alle am Schulleben Beteiligten und ihre Familien bestmöglich zu schützen und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und beste Gesundheit!

Aktuelle Warnstufe für den Landkreis Kaiserslautern:

Die aktuelle Warnstufe für den Landkreis Kaiserslautern finden Sie unter folgendem Link:

Aktuelle Warnstufen

Warnstufensystem in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Warnstufensystem zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeführt.

Eine neu Warnstufe tritt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt in Kraft, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren an drei aufeinander folgenden Tagen über- bzw. unterschritten wurde:

Leitindikator

Warnstufe 1

Warnstufe 2

Warnstufe 3

7-Tage-Inzidenz

bis 100

über 100 bis 200

über 200

7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz

weniger als 5

über 5 bis10

über 10

Anteil an Intensivbetten

bis 6%

über 6% bis 12 %

über 12%

Die Maskenpflicht ändert sich für die Adam-Müller-Schule:

gesamtes Schulgebäude

am Platz

im Freien

Warnstufe 1

Maskenpflicht

keine Maskenpflicht

keine Maskenpflicht

Warnstufe 2

Maskenpflicht

Maskenpflicht

keine Maskenpflicht

Warnstufe 3

Maskenpflicht

Maskenpflicht

keine Maskenpflicht

Alle anderen Hygienemaßnahmen sowie die Testpflicht bleiben bestehen!

Befreiung von der Corona-Testpflicht für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler:

Sehr geehrte Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

sollte Ihr Kind …

  • … vor einer SARS-CoV 2-Infektion geimpft …

    … oder …

  • … von einer SARS-CoV 2-Infektion genesen …

… sein, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind von der Corona-Testpflicht als Voraussetzung zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden kann!

Lesen Sie bitte dazu die Elterninformation der Schulaufsicht:

Elterninformation der Schulaufsicht zur Befreiung von der Corona-Testpflicht als Voraussetzung zum Besuch des Präsenzunterrichts

Bitte gehen Sie aufmerksam die Checkliste durch; sollten Ihr Kind die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen und Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie bitte die erforderlichen Nachweise der Klassenleitung vor. 

 Testpflicht an allen Schulen in Deutschland:

Sehr geehrte Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

ab Montag, dem 26. April 2021 gilt die Testpflicht an allen Schulen der Bundesrepublik Deutschland.

Ihr Kind kann leider ohne Teilnahme an den Tests den Präsenzunterricht nicht mehr besuchen!

Bitte lesen Sie dazu das Elternschreiben zur Testpflicht ab Mo., dem 26. April 2021:

Elternschreiben zur Testpflicht ab Mo., dem 26. April 2021

Lesen Sie dazu auch die Information zur Durchführung der Selbsttests:

Informationen zur Durchführung der Selbsttests

Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind die folgenden Anleitungen zur Durchführung eines Selbsttests durch:

Wir stellen Ihnen gerne Informationen zur Pandemie zur Verfügung:

Informationen zur Pandemie

 Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen:

Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen beim Schulbesuch