Notbetreuung

Notbetreuung

  • Rufen Sie bitte zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Schule an und melden Sie Ihr Kind für den Folgetag zur Notbetreuung an!
  • Füllen Sie bitte den Antrag zur Notbetreuung aus und bringen Sie diesen bei der Erstaufnahme persönlich mit in die Schule:
    Aufnahmeantrag zur Notbetreuung
    Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss!
  • Die Schule entscheidet dann über die Aufnahme in die Betreuung!
  • Die Notbetreuung steht nur zur Verfügung, wenn eine außerschulische Betreuung nicht bewerkstelligt werden kann!
  • Die Notbetreuung steht nur Kindern folgender Berufsgruppen offen:– Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben:
    Polizei; Feuerwehr; Rettungsdienst
    – Gesundheitssystem:

    Ärzte; Kranken- und Altenpflege; Apotheke; Praxispersonal; Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen
    – Grundversorgung:

    Elektrizität; Wasser- und Abwasserversorgung; Energie
    – Behörden:
    nur die notwendigen Zuständigkeitsbereiche
    – Einzelhandel:
    nur Lebensmittel
    – Alleinerziehende:
    mit schriftlicher Erklärung, keine anderweitige Betreuung erwirkt zu haben