Notbetreuung
- Rufen Sie bitte zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Schule an und melden Sie Ihr Kind für den Folgetag zur Notbetreuung an!
- Füllen Sie bitte den Antrag zur Notbetreuung aus und bringen Sie diesen bei der Erstaufnahme persönlich mit in die Schule:
Aufnahmeantrag zur Notbetreuung
Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss! - Die Schule entscheidet dann über die Aufnahme in die Betreuung!
- Die Notbetreuung steht nur zur Verfügung, wenn eine außerschulische Betreuung nicht bewerkstelligt werden kann!
- Die Notbetreuung steht nur Kindern folgender Berufsgruppen offen:– Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben:
Polizei; Feuerwehr; Rettungsdienst
– Gesundheitssystem:
Ärzte; Kranken- und Altenpflege; Apotheke; Praxispersonal; Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen
– Grundversorgung:
Elektrizität; Wasser- und Abwasserversorgung; Energie
– Behörden:
nur die notwendigen Zuständigkeitsbereiche
– Einzelhandel:
nur Lebensmittel
– Alleinerziehende:
mit schriftlicher Erklärung, keine anderweitige Betreuung erwirkt zu haben